Grenzüberschreitender Gewässerschutz mit Tradition
Die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) existieren seit 50 Jahren. Infolge des Vertrags über die Schiffbarmachung der Mosel vom 27.10.1956 unterzeichneten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und des Großherzogtums Luxemburg am 20.12.1961 in Paris das Protokoll über die Errichtung einer Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel gegen Verunreinigung. Für die Saar als bedeutendsten Nebenfluss der Mosel wurde gleichzeitig ein Protokoll über die Errichtung der Internationalen Kommission zum Schutze der Saar gegen Verunreinigung zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Die Gründung dieser Kommission geht zurück auf Artikel 8, Anhang 8 des Vertrags zur Regelung der Saarfrage vom 27.10.1956. Die beiden Protokolle traten am 01.07.1962 in Kraft, und die beiden Kommissionen erhielten den Auftrag, eine Zusammenarbeit zwischen den drei unterzeichneten Regierungen herbeizuführen und aufrechtzuerhalten, um die Gewässer gegen Verunreinigung zu schützen.
Aufgabe der Kommissionen war es von nun an, alle notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung von Art, Ausmaß und Ursprung der Verunreinigung vorzubereiten, sie durchführen zu lassen und die Ergebnisse auszuwerten sowie den Regierungen Vorschläge für geeignete technische, wissenschaftliche und finanzielle Maßnahmen zu unterbreiten. Darüber hinaus können die Kommissionen mit jeder anderen Angelegenheit betraut werden, die die unterzeichneten Regierungen ihr in gegenseitigem Einvernehmen zuweisen.
Entsprechend dieser Aufgaben kam die grenzüberschreitende Zusammenarbeit schnell in Gang. Bereits 1963 wurden je Kommission zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Auftrag es war, die Gewässerqualität zu überwachen bzw. technische Maßnahmen für die Gewässersanierung vorzuschlagen. Im Jahre 1964 richteten die Kommissionen ein internationales Netz zur Überwachung der Gewässerqualität ein.
Mit diesem Ansatz gehörten die Kommissionen bereits seit dem Jahre 1963 zu den Vorreitern einer integrierten Wasserwirtschaft in Europa.
Um die Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, haben die Vertragsstaaten am 22.03.1990 in Brüssel ein ergänzendes Protokoll über die Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats unterzeichnet. Seit 1991 hat das ständige Sekretariat der IKSMS seinen Sitz in Trier. Es unterstützt die Kommissionen bei der Ausführung ihrer Aufgaben und koordiniert die entsprechenden Arbeiten.
In der Folgezeit wurde das Aufgabengebiet der Kommissionen weiter ausgedehnt:
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1993 kam die Arbeitsgruppe „Ökologie“ zur Verbesserung des Ökosystems und zur Einrichtung von Monitoringprogrammen hinzu.
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Nach den katastrophalen Überschwemmungen in den Jahren 1993 und 1995 und der Erklärung der Umweltminister der Anrainerstaaten am 4. Februar 1995 in Arles beschlossen die Vertragsstaaten eine Ausweitung der Zuständigkeiten der IKSMS auf die Hochwasserthematik und die Ausarbeitung eines auf einem koordinierten Gesamtansatz beruhenden Aktionsplanes Hochwasser für das Einzugsgebiet von Mosel und Saar.