Bewirtschaftungsplan für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar (Teil B, 2009-2015)

In Erfüllung der internationalen Koordinierungsverpflichtungen gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie haben Frankreich, Luxemburg, Wallonien sowie Deutschland mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen beschlossen, alle notwendigen Arbeiten im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar innerhalb der IKSMS zu koordinieren, um auf diese Weise eine kohärente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten.

Der vorliegende Bewirtschaftungsplans von Dezember 2009 gemäß Artikel 13 und Anhang VII der Wasserrahmenrichtlinie wurde auf internationaler Ebene für dieses Bearbeitungsgebiet eng abgestimmt. Er stellt das Ergebnis der Arbeiten der verschiedenen Arbeits- und Expertengruppe dar, die die einzelnen Bestandteile in ihrem jeweiligen Fachgebiet sofern notwendig abgestimmt haben. Alle Staaten haben dem internationalen Teil des Bewirtschaftungsplans Teil B zugestimmt.

Der Bewirtschaftungsplan deckt den Zeitraum 2010-2015 ab und setzt sich aus einem redaktionellen Teil sowie aus Karten und Tabellen zusammen, die per Mausklick auf die untenstehenden Dokumente eingesehen und herunter geladen werden können.

Dieser Bewirtschaftungsplan wurde den zuständigen Behörden in den Ländern oder Regionen des Einzugsgebiets von Mosel und Saar zur Verfügung gestellt und auf der IKSMS-Internetseite in den von der WRRL vorgesehenen Fristen veröffentlicht.

Der übergeordnete Bewirtschaftungsplans (Teil A) für die gesamte internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) wurde auf der Internetseite der IKSR unter www.iksr.de/bewirtschaftungsplan eingestellt.