Störfallvorsorge im Rahmen der IKSMS

Störfälle an Industriestandorten oder Unfälle in Verbindung mit wassergefährdenden Stoffen können bedeutende grenzüberschreitende Auswirkungen auf Fließgewässer haben und mit einer Nutzungseinschränkung der Trinkwasser- oder Brauchwasserversorgung sowie einer Verschlechterung des aquatischen Ökosystems einhergehen. Trotz aller Präventivmaßnahmen kann es passieren, dass mit Schadstoffen verunreinigtes Wasser in ein Fließgewässer gelangen. Dann ist Eile geboten. Vor allem müssen die Unterlieger gewarnt werden. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, haben die IKSMS 1986 einen Internationalen Warn- und Alarmplan (IWAP MS) für die Einzugsgebiete von Mosel und Saar eingeführt. Dieser Plan war an die nationalen und regionalen Warn- und Alarmdienste angebunden und anfangs auch in den Warn- und Alarmdienst Rhein eingeordnet.

Die Ausarbeitung eines separaten Warn- und Alarmplanes für dieses Gebiet erschien aufgrund häufiger Grenzüberschreitungen der Gewässer und der damit verbundenen vielfältigen Fallunterscheidungen zweckmäßig.

Die in den ersten Jahrzehnten nach Inkrafttreten ihres Plans gesammelten Erfahrungen haben die Kommissionen dazu veranlasst, den IWAP MS mehrmals zu optimieren und seine Anwendung ab dem Jahr 2021 auf den etwa 760 km² großen wallonischen Teil des Einzugsgebiets von Mosel und Saar auszuweiten. Die vorliegende Vollfassung mit Datum von November 2022 tritt am 17.04.2023 in Kraft.

Ziel und Zweck des IWAP MS ist es, die Landeshauptwarnzentralen (LHW) zu informieren oder sie zu warnen, wenn plötzliche und unvorhersehbare Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen auftreten, die in ihrer ins Gewässer eingeleiteten Menge oder Konzentration die Gewässergüte von Mosel und Saar und deren Nebengewässern nachteilig zu verändern vermögen.

Derzeit sind fünf LHW in den IWAP MS eingebunden:

  • LHW Metz (M1)
  • LHW Luxemburg (M2)
  • LHW Rheinland-Pfalz (M3)
  • LHW Wallonien (M4)
  • LHW Saarbrücken (S1).

 

Die nebenstehende Karte A-1 zeigt die Lage der LHW sowie deren Zuständigkeitsbereiche.

Eine Meldung kann als „Information“, als „Warnung“ oder als „Suchmeldung“ übermittelt werden.

  • Eine Warnung wird bei schwerwiegenden Verunreinigungen übermittelt, die spürbare Umweltauswirkungen für den unterstrom gelegenen (grenzüberschreitenden)  Zuständigkeitsbereich der LHW absehen lassen.
  • Eine Information ist in folgenden Fällen zu übermitteln:
  • entweder wenn Unklarheit herrscht über Umfang, Art und Wirkung des Schadstoffes (Auswirkung auf Unterlieger möglich),
  • oder bei besonderen Ereignissen ohne bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt, aber von gesteigertem Medieninteresse,
  • oder bei bedeutsamen nationalen unfallbedingten Verunreinigungen ohne Auswirkungen auf die Unterlieger zur Information der benachbarten LHW.
  • Eine Suchmeldung ist zu übermitteln, wenn eine Verunreinigung festgestellt wird, deren Quelle unbekannt und eventuell bei den Oberliegern zu suchen ist.

Der Meldeweg wird bestimmt durch Ort und Auswirkung des Schadensereignisses. Die Schadensereignisnummer (SE-Nr., vgl. nebenstehende Karte A-2) bestimmt den zu verfolgenden Meldeweg.

Die Gewässerabschnitte von Mosel, Sauer und Our, die zum Kondominium gehören, stellen ein gemeinschaftliches Hoheitsgebiet dar; hier sind grundsätzlich die jeweiligen LHW gemeinsam zuständig. Diese einigen sich, wer von ihnen die Meldung veranlasst.

Im Bestreben um eine Verbesserung und Verstärkung der Kommunikation zwischen den LHW bzw. den bei unfallbedingten Gewässerverunreinigungen hinzugezogenen Experten haben die IKSMS 2008 die Einrichtung einer Internetplattform beschlossen, über die in digitaler Form alle im Plan vorgesehenen Meldungen auf Grundlage vorgegebener Formulare übermittelt werden können.

Diese Anwendung namens INFOPOL MS+ erfüllt die aktuellen technischen Standards. Bestandteil dieser Anwendung ist ein UMS-Dienst (Unified Messaging Server), der es ermöglicht, Mitteilungen per E-Mail, Fax oder als SMS zu übermitteln. Sie ist an das Informationsportal der IKSMS www.iksms-cipms.org angeschlossen.

Im Bemühen um Fortschritt und damit die sich die Anwender besser mit dem IWAP vertraut machen können, werden für die Mitarbeiter der LHW gemäß einer 2017 verabschiedeten Übungs- und Schulungsstrategie regelmäßige Kommunikationstests und Übungen durchgeführt.