Die HWRM-RL sieht in Artikel 6 Absatz 2 vor, dass für die gemäß Artikel 5 HWRM-RL bestimmten Gebiete, die von mehreren Mitgliedstaaten geteilt werden, die Erstellung dieser Karten „einem vorherigen Informationsaustausch zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten unterliegt“.
Die Vertragsparteien der IKSMS und die Wallonie sind alleine für die Berichterstattung an die EU-Kommission über die Umsetzung der HWRM-RL verantwortlich. Die IKSMS dienen in diesem Rahmen als Plattform, die den Informationsaustausch und die auf Ebene des internationalen Mosel-Saar-Einzugsgebietes erforderliche Koordination ermöglicht. Sie stellen den Staaten und Regionen die gemeinsam erarbeiteten Produkte (Berichte, Karten, …) zur Umsetzung der HWRM-RL zur Verfügung.
Um es den Vertragsparteien und der Wallonie zu ermöglichen, für die grenzüberschreitenden Gewässer oder Grenzwasserläufe, für die die Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken kartiert werden müssen, den vorherigen Informationsaustausch gemäß Artikel 6 Absatz 2 HWRM-RL zu dokumentieren, haben die IKSMS einen Bericht und zwei Karten veröffentlicht: Die erste dokumentiert den Stand der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokartierung nach Artikel 6 Absatz 1 HWRM-RL und die zweite stellt den Informationsaustausch nach Artikel 6 Absatz 2 HWRM-RL über die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten dar.
Ergebnis eines multilateralen Informationsaustauschs zu den Abflusswerten aller grenzüberschreitenden Gewässer, die im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL kartiert werden müssen, ist darüber hinaus eine Tabelle, in der die Abflusswerte für die drei Hochwasserszenarien (hohe, mittlere und geringe Wahrscheinlichkeit) dargestellt sind. In der Tabelle wird auch erläutert, auf welchen Quellen die Abflusswerte beruhen, die zur Erfassung der geografischen Gebiete in den Hochwassergefahrenkarten herangezogen wurden (Artikel 6 Absatz 3 HWRM-RL).